Verfahrensablauf
Grundlage des Gutachterverfahrens ist die Verfahrensordnung.
Das Verfahren wird durch einen schriftlichen Antrag eingeleitet. Die Gutachterstelle stellt hierfür einen Fragebogen und einen Vordruck für die Entbindung von der Schweigepflicht zur Verfügung.
Die Begutachtung erfolgt anhand ärztlicher Aufzeichnungen (Behandlungsunterlagen). Die von den Verfahrensbeteiligten eingereichten Behandlungsunterlagen werden auf ihre Vollständigkeit geprüft. Verfahrensbeteiligte sind Patient, beschuldigter Arzt/ärztlich geleitete Einrichtung und die Berufshaftpflichtversicherung. Ggf. werden fehlende Unterlagen bei vor- und nachbehandelnden Ärzten angefordert.
Sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird in der Regel ein Sachverständigengutachten eingeholt. Bevor der Gutachtenauftrag erteilt wird, wird dieser an die Verfahrensbeteiligten übersandt. Wenn notwendig, können Änderungs- oder Ergänzungswünsche zum Gutachtenauftrag angeregt werden.
Das Verfahren endet mit der abschließenden Stellungnahme der Gutachterstelle, die an jeden der Beteiligten übersandt wird. Die Entscheidung, ob ein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegt, trifft eine Gutachterkommission, die aus einem ärztlichen und einem juristischen Mitglied besteht.
Einen Überblick über die wesentlichen Phasen und Teilprozesse des Gutachterverfahrens gibt das Flussdiagramm des Verfahrensablaufs.